FFP2-Masken-Pflicht im Bus

Das Schulverwaltungsamt der Stadt Overath hat darauf hingewiesen, dass laut der aktuellen Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW seit dem 24.04.21 in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, also auch in den Schulbussen und an den Haltestellen unabhängig vom Inzidenzwert eine sogenannte Atemschutzmaske (FFP2, KN95 oder N95) von den Fahrgästen getragen werden muss. Bitte hier die richtige Größe beachten (ggf. Kindergröße?).

OP-Masken sowie andere Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Schals oder Tücher sind im NRW-ÖPNV nicht mehr zulässig. Wer keine zulässige Maske trägt oder lediglich ein Visier, eine textile (Alltags-) Maske, ein Tuch oder einen Schal, handelt ordnungswidrig. Dies kann darüber hinaus mit einem Bußgeld von 150 € geahndet werden.

Wir bitten um Beachtung.

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